Um die Versorgung einer Katze in der Schweiz für den Todesfall abzusichern, müssen Sie zwei Dinge tun: Ein Testament aufsetzen, in dem Sie einen Erben oder eine andere Person bestimmen, die die Katze übernehmen soll, und idealerweise einen Vorsorgeauftrag erstellen, der eine vorübergehende Betreuung regelt. Tiere können in der Schweiz nicht selbst erben, aber Sie können eine Auflage machen, dass die Erben für die Katze sorgen müssen und die Kosten aus dem Nachlass gedeckt werden.
Testament: Setzen Sie Ihre Katze nicht als Erbin ein, da sie keine Rechtsfähigkeit besitzt. Stattdessen können Sie im Testament eine Person oder Organisation (z. B. einen Tierschutzverein) bestimmen, die das Tier nach Ihrem Tod übernimmt.
Auflage im Testament: Sie können auch eine Auflage formulieren, dass der Erbe oder eine andere Person verpflichtet ist, die Katze tiergerecht zu versorgen, wobei die Kosten aus dem Nachlass gedeckt werden.
Vorsorgeauftrag: Ein Vorsorgeauftrag regelt, wer sich im Notfall (z. B. bei Krankheit) oder nach dem Tod um das Tier kümmern soll.
Zusammenarbeit: In komplizierten Fällen oder wenn Streitigkeiten zu erwarten sind, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, z. B. von einem Notar oder der Stiftung für das Tier im Recht.
Schriftliche Vereinbarung: Treffen Sie mit der Person, die die Katze nach Ihrem Tod übernehmen soll, eine schriftliche Vereinbarung über Bedürfnisse, Gewohnheiten und Vorlieben des Tieres (z. B. Futter, tierärztliche Versorgung, Charakter).
Informationen für den Nachfolger: Hinterlassen Sie alle wichtigen Unterlagen wie Impfpass und eine Liste der Tierärzte.
Finanzielle Absicherung: Stellen Sie sicher, dass der Nachfolger finanziell in der Lage ist, die Katze zu versorgen. Sie können dafür einen Teil des Vermögens zweckgebunden überlassen.
Spenden an den Tierschutz: Wenn Sie keine Person finden, die Ihre Katze übernehmen kann, können Sie den Tierschutz in Ihrem Testament bedenken.
Tierheim: Falls keine Lösung gefunden wird, können Sie die Katze auch in einem Tierheim unterbringen. Kontaktieren Sie im Notfall ein Tierheim in Ihrer Nähe.
Speedy-Service: Jahrelange Vertrauens- und Betreuungsperson (Dienstleistung mit Herz). Wenn Sie niemanden finden, der sich um Ihre Katze kümmern kann, denken Sie bitte daran, den Speedy-Service nach Absprache in Ihrem Testament zu berücksichtigen. So sichern Sie auch in Zukunft das Wohl Ihres Tieres.